ORGANISATIONS-, VERWALTUNGS- UND KONTROLLMODELL


EthikKodex



Verabschiedet mit Beschluss des Verwaltungsrats von Frette am 28. März 2018

Überarb. 03/2018


MISSION UND ETHISCHE VISION

Qualitätssuche, Authentizität, Schönheit, Leidenschaft, Liebe zum Detail sind einige der Elemente, die den Erfolg der Produkte von Frette in Italien und weltweit erklären. Integrität, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Transparenz sind die Werte, die die jahrhundertelange Geschichte dieses Erfolgs erklären.

Die Firma Frette Srl (im Folgenden „Frette“ oder die „Gesellschaft“) ist sich bewusst, dass ihre Tradition der Exzellenz und ihre ethischen Werte einen Vermögensschatz darstellen, auf dem die aktuelle und zukünftige Entwicklung ihrer Tätigkeiten bauen muss.

DER ETHIKKODEX VON FRETTE

Der Ethikkodex enthält alle Verhaltensgrundsätze und -regeln, die die Organisation und die Tätigkeit von Frette kennzeichnen.

Der Ethikkodex von Frette unterstreicht auf klare und transparente Weise die Werte, von denen sich Frette bei der Verfolgung ihrer Ziele leiten lässt, die Bedeutung der ethisch-sozialen Verantwortung bei der Führung der Geschäfte und Betriebstätigkeiten, sowie das konstante Engagement für die Beachtung der berechtigten Interessen aller Stakeholder und der Gemeinschaften, in denen die Gesellschaft tätig ist.

Der Ethikkodex von Frette vermittelt die Inhalte und Grundsätze, die auf Gruppenebene verabschiedet wurden, und wird außerdem durch das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell integriert und koordiniert sich damit, das von der Gesellschaft im Sinne von Dekret 231/2001 angewendet wird. Er stellt damit auch ein Hilfsmittel zur Vorbeugung widerrechtlicher Verhaltensweisen dar.

1. ANWENDUNGSGEBIET

Die Verhaltensgrundsätze und –regeln des Ethikkodex von Frette sind für Geschäftsführer, Führungskräfte, Beschäftigte, Agenten und Mitarbeiter bestimmt, die aus irgendeinem Grund und unabhängig vom Vertragsverhältnis für die Gesellschaft tätig sind (im Folgenden die „Empfänger“).

Insbesondere sind die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Managements der Gesellschaft verpflichtet, sich von den Werten und Grundsätzen des Kodex anleiten zu lassen, wenn sie die Ziele festlegen, die verfolgt werden sollen, wenn sie Investitionen vorschlagen und Projekte ausführen, sowie bei allen anderen Entscheidungen oder Handlungen, die mit der Verwaltung der Gesellschaft zusammenhängen; gleichermaßen müssen sich die Führungskräfte bei der konkreten Ausführung der Geschäftsleitungstätigkeiten an die gleichen Grundsätze halten. Dies sowohl betriebsintern, um den Zusammenhalt und den Sinn für gegenseitige Zusammenarbeit zu stärken, als auch gegenüber Drittpersonen, die mit der Gesellschaft in Kontakt kommen.

Die Beschäftigten und Mitarbeiter der Gesellschaft, sowie die Partner bei Geschäftsbeziehungen und all jene, die direkt oder indirekt mit Frette stabile oder vorübergehende Beziehungen und Verbindungen eingehen oder auf irgendeine Weise an der Verfolgung deren Ziele arbeiten, sind verpflichtet, ihr Verhalten an die Bestimmungen des Ethikkodex anzupassen. 

Der Ethikkodex ist insbesondere ein Bestandteil des Arbeitsverhältnisses, und die Einhaltung seiner Vorschriften muss als wesentlicher Bestandteil der Pflichten der Beschäftigten von Frette betrachtet werden. Für die anderen Empfänger stellt die Einhaltung des Ethikkodex eine wesentliche Voraussetzung für den Aufbau und/oder die Fortsetzung eines beruflichen /Zusammenarbeitsverhältnisses mit Frette dar.

2. GRUNDSÄTZE UND WERTE VON FRETTE

Im Folgenden werden die ethischen Grundsätze und die grundlegenden Werte aufgeführt, an die sich Frette hält und an die sich alle Empfänger des Ethikkodex halten müssen.

2.1 Einhaltung des Gesetzes

Frette erkennt die Einhaltung der Gesetze, der Regelungen und im Allgemeinen der in allen geografischen Bereichen, in denen die Firma tätig ist, geltenden Vorschriften als unerlässlichen Grundsatz an.

2.2 Ehrlichkeit und Korrektheit. Fairer Wettbewerb

Die Beziehungen mit den Stakeholdern der Gesellschaft, sämtliche durchgeführten Tätigkeiten und Vorgänge und im Allgemeinen das Verhalten, das bei der Erbringung der Tätigkeiten der Gesellschaft zutage gelegt wird, muss auf den Grundsätzen der Korrektheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Zusammenarbeit, Loyalität und des Respekts voreinander basieren.

Ehrlichkeit ist der wesentliche Grundsatz für alle Tätigkeiten der Gesellschaft und stellt ein Element dar, das bei der Betriebsverwaltung unerlässlich ist.

Gemäß den Vorschriften zum Schutz des Wettbewerbs verpflichtet sich Frette, sich an das Prinzip des korrekten und fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen beim Erreichen der jeweiligen Ziele zu halten.

2.3 Zentrale Stellung des Menschen

Frette fördert die Achtung vor der körperlichen Unversehrtheit und der kulturellen Identität der Person und begünstigt die persönliche und berufliche Entwicklung des Personals.

Forderungen oder Drohungen, die Menschen zu Verstößen gegen das Gesetz und den Ethikkodex oder zu Verhaltensweisen verleiten sollen, die gegen die moralischen und persönlichen Überzeugungen und Vorlieben eines jeden einzelnen verstoßen, werden nicht toleriert.

Frette versichert sich, dass bei allen ihren Tätigkeiten die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und garantiert Arbeitsbedingungen, bei denen die individuelle Würde beachtet wird.

Frette fördert und respektiert die Menschenrechte gemäß der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO.

2.4 Keine Diskriminierung

Frette verpflichtet sich, jede Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Sexualität, Gesundheitszustand, Volksgruppe, Nationalität, politischen Anschauungen und religiösen Überzeugungen bei allen Entscheidungen zu vermeiden, die die Beziehungen mit ihren Stakeholdern beeinflussen.

2.5 Transparenz und Vollständigkeit der Informationen, Vertrauen und Zusammenarbeit

Frette verpflichtet sich, alle Stakeholder über die zu diesem Zweck beauftragten Funktionen auf klare und transparente Weise über ihre Situation und den Verlauf der Firma zu unterrichten, ohne eine Interessensgruppe oder eine Einzelperson dabei zu begünstigen.

Die Beziehungen mit den Stakeholdern auf allen Ebenen müssen auf Kriterien und Verhaltensweisen gestützt sein, die auf Loyalität, Ehrlichkeit, Zusammenarbeit und gegenseitigem Respekt über einen konstanten und transparenten Dialog basieren, in dem Bewusstsein, dass dies der einzige Weg ist, um die Fortsetzung der Beziehungen zum beiderseitigen Vorteil und ein nachhaltiges Wachstum des geschaffenen Werts zu gewährleisten.

Die Überzeugung, in irgendeiner Weise zum Vorteil der Firma zu handeln, stellt keine Rechtfertigung von Verhaltensweisen dar, die den oben genannten Grundsätzen widersprechen. Alle Personen, die bei Frette arbeiten, ohne Unterscheidung und ohne Ausnahme, setzen sich daher dafür ein, dass diese Grundsätze im Rahmen ihrer Funktionen und ihrer Verantwortungsbereiche eingehalten werden und veranlassen andere zu deren Einhaltung. Diese Pflicht erfordert es, dass auch die Personen, mit denen Frette aus irgendeinem Grund Beziehungen oder Verhältnisse pflegt, letzterer gegenüber mit Regeln und Modalitäten auftreten, die durch die gleichen Werte inspiriert werden.

2.6 Korruptionsbekämpfung

Frette hält sich an die innerstaatlichen und internationalen Vorschriften für Korruptionsverhütung und –bekämpfung.

Frette kämpft offen gegen alle Korruptionspraktiken, die den Erhalt unrechtmäßiger Vorteile sowohl von öffentlichen als auch von Privatpersonen zum Ziel haben.

2.7 Engagement für den Umweltschutz

Frette ist sich bewusst, dass ihre Zukunft vom Schutz und von der Achtung der natürlichen Ressourcen abhängt.

Frette handhabt Risiken für die Umwelt durch die strikte Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und verpflichtet sich, ihre Vorgänge ständig zu verbessern, um die Umweltauswirkung ihrer Tätigkeiten auf das Mindestmaß zu reduzieren.

Frette arbeitet mit Lieferanten zusammen, die sich mit gleichem Engagement für den Umweltschutz einsetzen und ihrerseits darum bemühen, die Umweltauswirkung ihrer Produkte und Dienste zu minimieren.

3. VERHALTENSKRITERIEN UND -NORMEN

Darüber hinaus sind die Verhaltenskriterien und –normen aufgeführt, die bei der Erbringung der Tätigkeiten der Gesellschaft eingehalten und ausgeführt werden müssen, um das Risiko abzuwenden, dass widerrechtliches oder ganz einfach nicht ethisches Benehmen zutage gelegt wird.

3.1 Beziehungen mit den Gesellschaftern und Corporate Governance

Das Ziel von Frette ist die Schaffung von Wert für die Gesellschafter. Daher werden die Voraussetzungen geschaffen, damit deren Beteiligung an den ihnen zustehenden Entscheidungen bewusst erfolgt, wobei die Gleichberechtigung und Vollständigkeit der Informationen und der Schutz ihres Interesses gefördert wird.

Das von Frette angewendete Corporate Governance-System entspricht den gesetzlichen Vorgaben und hat hauptsächlich folgende Zwecke:

  • Gewährleistung der Ordnungsmäßigkeit der Verwaltungsvorgänge;
  • Risikokontrolle;
  • maximale Transparenz gegenüber den Stakeholdern des Unternehmens;
  • Antwort auf die rechtmäßigen Erwartungen der Aktionäre;
  • Vermeidung aller Arten von Vorgängen, die für Gläubiger und andere Stakeholder von Nachteil sind.

3.2 Menschliche Ressourcen

Die menschlichen Ressourcen sind ein für die Existenz der Firma unerlässliches Element und ein kritischer Faktor für den erfolgreichen Wettbewerb auf dem Markt. Ehrlichkeit, Loyalität, Fähigkeit, Professionalität, Seriosität, technische Vorbereitung und Hingabe des Personals fallen daher unter jene Voraussetzungen, die entscheidend für das Erreichen der Gesellschaftsziele sind. Dies sind auch die Eigenschaften, die die Firma Frette von ihren Geschäftsführern, Beschäftigten und verschiedenen Mitarbeitern verlangt.

Daher wird die Handhabung der Berufs- und Zusammenarbeitsbeziehungen durch die Beachtung der Arbeitnehmerrechte und die volle Wertschätzung ihres Beitrags im Hinblick darauf angeleitet, dass deren Entwicklung und berufliches Wachstum begünstigt werden sollen.

Frette verpflichtet sich überdies, eine Kultur der Sicherheit zu festigen und zu verbreiten, indem ein Risikobewusstsein entwickelt und ein verantwortliches Verhalten seitens aller Beschäftigten und Mitarbeiter gefördert wird, damit sie gesund bleiben und die Sicherheit gewahrt wird.

Von allen Beschäftigten und Mitarbeitern der Gesellschaft wird Engagement für loyales Handeln verlangt, damit die mit dem Arbeitsvertrag übernommenen Pflichten und die Bestimmungen aus diesem Ethikkodex eingehalten werden, indem die vorgegebenen Leistungen und die Einhaltung der gegenüber der Gesellschaft übernommenen Verpflichtungen gewährleistet werden. Um zur Entwicklung der Unternehmensziele beizutragen und sicherzustellen, dass diese Ziele von allen unter Beachtung der ethischen Grundsätze und der Werte von Frette verfolgt werden, ist die Betriebspolitik dahingehend ausgerichtet, dass jeder Beschäftigte, Berater und Mitarbeiter nach den oberhalb angeführten Werten und Merkmalen ausgewählt wird. Bei der Auswahl – die unter Beachtung der Gleichberechtigung und ohne Diskriminierung bezüglich der Privatsphäre und der Ansichten der Kandidaten erfolgt – arbeitet Frette daran, dass das neue Personal den Berufsbildern entspricht, die auch tatsächlich für die Bedürfnisse der Firma notwendig sind, wobei jede Art von Bevorzugungen und Begünstigungen vermieden wird.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Zuge des Personalauswahl- und –einstellungsprozesses gemäß den einschlägigen Vorschriften kein Arbeitsverhältnis mit Personen einzugehen oder aufrechtzuerhalten, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder eine annullierte, widerrufene oder abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung, für die innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Verlängerung beantragt wurde.

3.3 Beziehungen mit Kunden und Verbrauchern

Der Verhaltensstil gegenüber der Kundschaft basiert auf Bereitschaft, Respekt und Höflichkeit im Rahmen eines Zusammenarbeitsverhältnisses und höchster Professionalität. Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Kunden nicht willkürlich zu diskriminieren, erstklassige Produkte und Dienste bereitzustellen, die den vernünftigen Erwartungen der Kunden gerecht werden und deren Sicherheit und Unversehrtheit schützen, sowie dass sie sich bei den Werbe- und geschäftlichen sowie allen anderen Mitteilungen an die Wahrheit hält. Ausdrücklich verboten sind insbesondere Promotion-Initiativen, die Kunden und Verbraucher zu einer falschen Wahrnehmung der Produkte der Gesellschaft verleiten könnten.

3.4 Beziehungen mit Drittpersonen

Frette verpflichtet sich, mit ihren Ansprechpartnern (Lieferanten, Vertreiber, Agenten, Auftragnehmer usw.) Beziehungen zu führen, die auf Gerechtigkeit und Loyalität basieren.

Es ist verboten, von Geschäftsführern, Generaldirektoren, Führungskräften, die für die Abfassung von Buchungsdokumenten der Gesellschaft zuständig sind, Aufsichtsratsmitgliedern, Liquidatoren oder Personen, die der Leitung oder Aufsicht letzterer unterstellt sind, die zur Gesellschaft gehören bzw. von privaten Einrichtungen, Agenten, Franchisenehmern, Handelspartnern, Bescheinigungsbefugten, Beratern, Dienstleistern und Lieferanten im Allgemeinen Geld, Geschenke oder sonstige Güter anzunehmen, diesen anzubieten oder zu geben oder zu versprechen, damit eine Handlung unter Verletzung der Pflichten, die zu ihrem Amt gehören, oder der Treuepflichten vorgenommen oder unterlassen wird.  

Frette verlangt von ihren Lieferanten, sich an die Grundsätze aus dem „Frette Global Standard for Suppliers“ zu halten, die unerlässliche Werte des Betriebs im Sozial-, Umwelt- und operativen Bereich darstellen, und fördert die Einhaltung dieser Grundsätze, indem bei letzteren Prüfungen durchgeführt werden. Die Einkaufsprozesse basieren auf der Suche nach dem maximalen Wettbewerbsvorteil, auf der Gewährung der Gleichberechtigung für jeden Lieferanten, auf Loyalität und Unparteilichkeit. Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Einkaufsbedingungen stützen sich auf eine objektive Bewertung von Qualität, Preis und der Fähigkeit, Dienste mit angemessenem Niveau zu liefern und zu garantieren.

Wenn ein Beschäftigter Geschenke oder anderweitige Vorteile erhält, die nicht direkt einer normalen Höflichkeitsbeziehung zugeschrieben werden können, dann muss er sämtliche zweckmäßigen Initiativen ergreifen, um dieses Geschenk oder den anderweitigen Vorteil abzulehnen und seinen direkten Vorgesetzten in Kenntnis setzen.

3.5 Konzerninterne Beziehungen

Die Beziehungen zwischen den Gesellschaften des Frette-Konzerns basieren auf den Grundsätzen der Wahrheitstreue, Loyalität, Korrektheit, Vollständigkeit, Klarheit, Transparenz und Vorsicht unter Beachtung der Autonomie jeder Gesellschaft und der spezifischen Tätigkeitsbereiche.

3.6 Beziehungen mit der öffentlichen Hand

Die Beziehungen mit der öffentlichen Hand müssen immer klar, transparent und korrekt sowie durch die Beachtung der Bestimmungen von Gesetzen und Regelungen geprägt sein. Diese Beziehungen werden überdies ausschließlich über autorisierte Referenten geführt, innerhalb der Grenzen der ihnen zugewiesenen Befugnisse oder im Rahmen bzw. innerhalb der Grenzen ihrer eigenen Rolle und ihres Haftungsbereichs.

Die Gesellschaft verbietet allen, die in ihrem Interesse, Namen und Auftrag tätig sind – auch nur indirekt – Geld, Geschenke, Güter, Dienste, Leistungen oder Begünstigungen, die nicht fällig sind (auch was Anstellungsmöglichkeiten betrifft) im Rahmen der Beziehungen mit öffentlichen Beamten und/oder Beauftragten des öffentlichen Dienstes anzunehmen, anzubieten, zu versprechen oder zu fordern, um deren Entscheidungen zu beeinflussen und eine vorteilhaftere Behandlung oder Leistungen zu erhalten, die nicht fällig sind, oder für irgendwelche anderen Zwecke. Diese Vorgaben können nicht umgangen werden, indem auf unterschiedliche Formen von Beiträgen zurückgegriffen wird, die in Form von Sponsoring, Aufträgen und Beratungen und/oder Werbung die gleichen verbotenen Zwecke verfolgen.

3.7 Beziehungen mit den Aufsichtsbehörden

Die Gesellschaft verpflichtet sich zur vollumfänglichen und gewissenhaften Beachtung aller Vorgaben der Aufsichtsbehörden zur Einhaltung der auf die Gesellschaft anwendbaren Vorschriften, sowie zur Ausrichtung der Beziehungen mit den oben genannten Behörden auf maximale Zusammenarbeit und Transparenz.

Die Gesellschaft verpflichtet sich, Situationen zu vermeiden, in denen es zu Interessenskonflikten mit den Beschäftigten der Aufsichtsbehörden und ihren Familienmitgliedern kommt.

Alle Empfänger sind bei den Beziehungen mit den Aufsichtsbehörden wie folgt verpflichtet:

  • sie müssen gemäß den Gesetzen und geltenden Vorschriften vorgehen und die Betriebsverfahren einhalten;
  • sie müssen ein Verhalten zutage legen, das durch Effizienz, Zusammenarbeit und Höflichkeit geprägt ist, indem jeder Anfrage, die im Zuge ihrer Inspektionsfunktion vorgebracht wird, Folge geleistet wird, und indem sie aktiv an eventuellen Ermittlungsverfahren mitarbeiten;
  • sie müssen bei der Bereitstellung von Informationen, bei der Vorbereitung von Meldungen, Mitteilungen und Dokumenten mit höchster Genauigkeit, Vollständigkeit, Präzision und im Zeichen der Wahrheit vorgehen und auch gewährleisten, dass diese rechtzeitig an die Behörden übermittelt werden;
  • sie dürfen deren Tätigkeit in keiner Weise behindern, indem beispielsweise die verlangten Informationen verweigert, verzögert, verborgen oder unterlassen werden oder indem Daten manipuliert werden.

3.8 Beziehungen mit der Justizbehörde

Die Gesellschaft gewährleistet und fördert korrekte und transparente Beziehungen mit der Justizbehörde, die im Zeichen der Zusammenarbeit stehen.

Es ist verboten, auf die Person, die zur Abgabe von Erklärungen vor der Justizbehörde berufen ist, Druck auszuüben, um sie zu veranlassen, keine Erklärungen oder falsche Erklärungen abzugeben.

3.9 Beziehungen mit politischen Parteien, Gewerkschaftsorganisationen und sonstigen Verbänden

Frette verbietet die Ausschüttung direkter oder indirekter Beiträge beliebiger Art an politische Parteien, Gewerkschaften oder kulturelle bzw. karitative Organisationen in dem Versuch, sich materielle, geschäftliche oder persönliche Vorteile zu verschaffen oder aufrechtzuerhalten.

3.10 Buchungsaufzeichnungen

Sämtliche durchgeführten Transaktionen und Geschäfte müssen entsprechend verbucht werden und es muss möglich sein, den Entscheidungs-, Autorisierungs- und Abwicklungsprozess zu überprüfen. Für jedes Geschäft müssen geeignete Unterlagen zur Bestätigung vorhanden sein, die die Merkmale und Begründungen des Geschäfts bescheinigen, damit jederzeit Kontrollen durchgeführt werden können und damit belegt ist, wer das Geschäft genehmigt, durchgeführt, aufgezeichnet und überprüft hat.

3.11 Vertraulichkeit der Informationen und Schutz der personenbezogenen Daten

Frette gewährleistet die Vertraulichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen, sowie die Einhaltung der Vorschriften in Sachen Schutz personenbezogener Daten.

Frette verpflichtet sich zur Garantie, dass die erhobenen personenbezogenen Informationen gemäß den Bedingungen laut Vorschrift entsprechend geschützt werden und vermeidet die unsachgemäße oder nicht autorisierte Verwendung zum Schutz der Würde, des Image und der Vertraulichkeit jeder Person.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben erfolgt auf rechtmäßige und korrekte Weise. In diesem Zusammenhang stellt Frette den Personen, von denen personenbezogene Daten verlangt werden, Informationen zur Verfügung, die sich unter anderem auf die Art der erhobenen Informationen, auf die Zwecke der Verarbeitung, auf die Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben können, und auf die Modalitäten beziehen, wie man sich mit der Firma in Verbindung setzen kann.

Jede Information, von der aufgrund des Auftrags oder der Funktion innerhalb der Firma Kenntnis erlangt wurde, muss vertraulich bleiben. Die Empfänger

  • dürfen insbesondere nur die Daten erfassen und verarbeiten, die notwendig sind und direkt mit ihren Funktionen oder ihrem Auftrag in Verbindung stehen;
  • müssen diese Daten so aufbewahren, dass außenstehende Dritte keine Möglichkeit haben, davon Kenntnis zu erlangen;
  • müssen die Daten gemäß festen Vorgängen bzw. nach vorheriger Genehmigung der hiermit betrauten Person bekanntgeben und verbreiten; die vertrauliche und geheime Natur der Informationen gemäß den Vorgaben der anwendbaren Verfahren festlegen;
  • müssen vor jeder Verbreitung oder Mitteilung von Informationen Dritter sichergehen, dass keine Vertraulichkeitspflichten aufgrund von irgendwie gearteten Beziehungen mit Dritten bestehen.

3.12 Schutz des geistigen und gewerblichen Vermögens

Die Gesellschaft fördert und investiert in Forschungs- und Innovationstätigkeiten für ihr geistiges und gewerbliches Vermögen und schützt es. Sie achtet ihrerseits das geistige und gewerbliche Eigentum Dritter.

Die Gesellschaft verlangt von allen Empfängern im Rahmen ihrer Funktionen und Verantwortung, dem Respekt und dem Schutz des geistigen und gewerblichen Vermögens besondere Aufmerksamkeit zu schenken und sich dessen Verwendung zu persönlichen Zwecken zu enthalten, sowie Dritten dessen Verwendung ohne Genehmigung der Gesellschaft zu verweigern.

Die Empfänger müssen auch jede Verletzung des geistigen und gewerblichen Vermögens Dritter verhüten, indem vor der Verwendung von Drittgütern und gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen des Betriebs überprüft wird, ob alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen vorhanden sind, die gemäß den anwendbaren innerstaatlichen oder internationalen Vorschriften erforderlich sind.

3.13 Verhütung von Interessenskonflikten

Frette versucht bei ihrer Tätigkeit Situationen zu vermeiden, bei denen die in die Transaktionen verwickelten Personen im Konflikt mit den Interessen der Gesellschaften stehen oder dies den Anschein hat.

Beispielsweise liegt in folgenden Fällen ein Interessenskonflikt vor (Aufzählung unvollständig):

  • die – offensichtliche oder verborgene – Teilhaberschaft eines Beschäftigten an Tätigkeiten von Lieferanten, Kunden und Mitbewerbern;
  • die Instrumentalisierung seiner Stellung zur Verwirklichung von Interessen, die im Gegensatz zu denen der Firma stehen;
  • die Verwendung von Informationen, die bei Arbeitstätigkeiten in Kenntnis gebracht wurden, zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter, die jedenfalls im Gegensatz zu den Interessen der Firma stehen;
  • die Erbringung von Arbeitstätigkeiten aller Art (Dienstleistungen, geistige Leistungen) bei Kunden, Lieferanten, Mitbewerbern und/oder Dritten, die im Gegensatz zu den Interessen der Firma stehen.

Das Auftreten von Situationen mit Interessenskonflikten steht nicht nur im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften und den im Ethikkodex festgelegten Grundsätzen, es ist auch schädlich für das Image und die Integrität der Firma.

Die Empfänger des Ethikkodex müssen alle Situationen vermeiden und sich jeglicher Tätigkeit enthalten, bei denen persönliches Interesse den Interessen der Firma entgegengesetzt wird oder die die Fähigkeit beeinträchtigen und behindern könnten, auf unparteiische und objektive Weise Entscheidungen im Interesse des Unternehmens zu treffen. Allgemeiner gesagt müssen die Empfänger bei ihren Beziehungen mit Dritten korrekt und transparent handeln. Es ist ausdrücklich verboten, auf widerrechtliche Begünstigungen, heimliche Abstimmungen oder die Einforderung persönlicher Vorteile für sich selbst oder andere zurückzugreifen.

3.14 Verbot von Geldwäschetätigkeiten

Die Gesellschaft hält die Vorschriften zur Verhütung von Geldwäsche, Hehlerei, Geldwäsche durch den Straftäter selbst und Finanzierung krimineller Tätigkeiten strikt ein und gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der zuständigen Behörden.

Frette verweigert ausdrücklich sämtliche Beziehungen mit Vertragspartnern, die möglicherweise in kriminelle Tätigkeiten aller Art verwickelt sind, mit besonderer Bezugnahme auf die Geldwäsche.

Zu diesem Zweck müssen die Empfänger:

  • potenziell anormale Situationen, von denen sie Kenntnis haben, sofort melden, damit die Verhütung und Bekämpfung von Geldwäschephänomenen gefördert wird;
  • vorher die zu den Vertragspartnern verfügbaren Informationen überprüfen;
  • Barzahlungen nur innerhalb der Grenzen und in Höhe der Beträge durchführen und annehmen, die vom Gesetz erlaubt sind;
  • entsprechende Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden gewährleisten.

Es ist verboten, bei der Handhabung der Finanzflüsse Unregelmäßigkeiten zu tolerieren, die gemäß der normalen beruflichen Sorgfalt Anlass zu Verdacht bezüglich der Legalität und Ordnungsmäßigkeit der Herkunft des erhaltenen Geldes geben.

3.15 Zuwendungen und Sponsoring

Sponsoring und Zuwendungen für Gesellschaften oder Verbände, auch wenn diese nicht anerkannt sind, werden ordnungsgemäß autorisiert. Die betroffenen Vertragspartner werden eindeutig identifiziert, ebenso wie die Gründe für die Zuwendungen; der Transfer der wirtschaftlichen Werte erfolgt auf eine Art und Weise, dass die Nachverfolgbarkeit auf der Basis geeigneter Unterlagen garantiert ist.

4. ANWENDUNG DES ETHIKKODEX

4.1 Abfassung und Verbreitung

Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Ethikkodex unter den Empfängern durch eigene Kommunikationstätigkeit zu verbreiten.

Um zu gewährleisten, dass der Ethikkodex richtig verstanden wird, werden regelmäßig Kommunikationsprogramme vorbereitet und abgewickelt, um die Kenntnis der ethischen Grundsätze und Vorschriften des Kodex zu fördern.

4.2 Meldungen

Alle Empfänger sind zur Einhaltung des Kodex sowie zur Meldung etwaiger Verhaltensweisen verpflichtet, die den darin enthaltenen Grundsätzen und Regeln nicht entsprechen.

Beschäftigte können Meldungen von Verstößen oder Anfragen um Erläuterungen zur Auslegung des Kodex an den Leiter ihrer Struktur oder an die Personalabteilung richten, und zwar per E-Mail oder über die verschiedenen hierzu befähigten Kanäle, die von der Gesellschaft bekanntgegeben werden.

Dieser Kodex ist auch ein Bestandteil des Organisationsmodells, das die Gesellschaft gemäß gesetzesvertr. Dekr. Nr. 231/2001 anwendet. Die Gesellschaft hat die im Folgenden näher dargelegten Kanäle aktiviert, um nicht nur dem Spitzenmanagement und den untergeordneten Abteilungen, sondern auch den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane, Lieferanten und Mitarbeitern die Vorlage detaillierter Meldungen widerrechtlicher Verhaltensweisen (die auch nur abstrakt betrachtet zu einer eventuellen Verwaltungshaftung der Gesellschaft im Sinne des gesetzesvertr. Dekr. 231/2001 führen können und auf präzisen und übereinstimmenden faktischen Elementen basieren) zum Schutz der Integrität des Unternehmens zu ermöglichen, oder Meldungen von Verstößen gegen das Organisations- und Verwaltungsmodell, von denen sie im Zuge ihrer Funktionen und/oder Tätigkeiten Kenntnis erlangt haben.

Die Meldungen müssen schriftlich (anonym) in einer der folgenden Formen an das Aufsichtsorgan gerichtet werden:

  • a) Weiterleitung der Mail an die Adresse odv231@frette.com (vom Aufsichtsorgan verwaltete Mailbox);
  • b) Mitteilung, die an das Aufsichtsorgan am Sitz der Gesellschaft zu richten ist.

Ungeachtet, welchen Kommunikationskanal der Meldungserstatter verwendet, die Gesellschaft verpflichtet sich, gemäß den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jede erhaltene Meldung vertraulich zu behandeln, sie geheim zu halten und die Anonymität des Anzeigeerstatters zu wahren sowie zu garantieren, dass er keiner Form von Vergeltung ausgesetzt wird.

4.3 Sanktionsbestimmungen

Die Einhaltung der Vorschriften aus dem Ethikkodex muss als wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten der Beschäftigten betrachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften des Ethikkodex können eine Nichterfüllung der primären Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis oder ein Disziplinarvergehen darstellen, mit sämtlichen gesetzlichen Folgen auch in Bezug auf die Bewahrung des Arbeitsverhältnisses, und können den Ersatz für die daraus entstehenden Schäden nach sich ziehen.

Die Einhaltung der Vorschriften aus dem Ethikkodex muss als wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten nicht angestellter Mitarbeiter und/oder von Personen, die Geschäftsbeziehungen mit Frette unterhalten, betrachtet werden. Verstöße gegen die Vorschriften des Ethikkodex können eine Nichterfüllung der Vertragspflichten darstellen, mit sämtlichen gesetzlichen Folgen auch in Bezug auf die Vertragsauflösung und/oder die Auftragsaufhebung, und können den Ersatz für die daraus entstehenden Schäden nach sich ziehen.

Frette verpflichtet sich, Sanktionen vorzusehen und diese konsequent, unparteiisch und einheitlich zu ahnden, und zwar proportional zu den jeweiligen Verstößen gegen den Kodex und gemäß den geltenden Bestimmungen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse.

5. VERABSCHIEDUNG UND ÜBERARBEITUNG DES KODEX

Der vorliegende Ethikkodex, der mit der betrieblichen Praxis übereinstimmt, wird vom Verwaltungsrat von Frette verabschiedet.

Jede Änderung und/oder Ergänzung wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und unverzüglich an die Empfänger weitergeleitet.

* Deutsche Übersetzung des "Codice Etico" nur mit freundlicher Genehmigung. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Übersetzung und dem italienischen Text hat letzterer Vorrang