ORGANISATIONS-, VERWALTUNGS- UND KONTROLLMODELL
Verabschiedet mit Beschluss des Verwaltungsrats von Frette am 28. März 2018
Ăberarb. 03/2018
MISSION UND ETHISCHE VISION
Qualitätssuche, Authentizität, SchÜnheit, Leidenschaft, Liebe zum Detail sind einige der Elemente, die den Erfolg der Produkte von Frette in Italien und weltweit erklären. Integrität, Ehrlichkeit, Verantwortungsbewusstsein und Transparenz sind die Werte, die die jahrhundertelange Geschichte dieses Erfolgs erklären.
Die Firma Frette Srl (im Folgenden âFretteâ oder die âGesellschaftâ) ist sich bewusst, dass ihre Tradition der Exzellenz und ihre ethischen Werte einen VermĂśgensschatz darstellen, auf dem die aktuelle und zukĂźnftige Entwicklung ihrer Tätigkeiten bauen muss.
DER ETHIKKODEX VON FRETTE
Der Ethikkodex enthält alle Verhaltensgrundsätze und -regeln, die die Organisation und die Tätigkeit von Frette kennzeichnen.
Der Ethikkodex von Frette unterstreicht auf klare und transparente Weise die Werte, von denen sich Frette bei der Verfolgung ihrer Ziele leiten lässt, die Bedeutung der ethisch-sozialen Verantwortung bei der Fßhrung der Geschäfte und Betriebstätigkeiten, sowie das konstante Engagement fßr die Beachtung der berechtigten Interessen aller Stakeholder und der Gemeinschaften, in denen die Gesellschaft tätig ist.
Der Ethikkodex von Frette vermittelt die Inhalte und Grundsätze, die auf Gruppenebene verabschiedet wurden, und wird auĂerdem durch das Organisations-, Verwaltungs- und Kontrollmodell integriert und koordiniert sich damit, das von der Gesellschaft im Sinne von Dekret 231/2001 angewendet wird. Er stellt damit auch ein Hilfsmittel zur Vorbeugung widerrechtlicher Verhaltensweisen dar.
1. ANWENDUNGSGEBIET
Die Verhaltensgrundsätze und âregeln des Ethikkodex von Frette sind fĂźr GeschäftsfĂźhrer, FĂźhrungskräfte, Beschäftigte, Agenten und Mitarbeiter bestimmt, die aus irgendeinem Grund und unabhängig vom Vertragsverhältnis fĂźr die Gesellschaft tätig sind (im Folgenden die âEmpfängerâ).
Insbesondere sind die Mitglieder der Geschäftsleitung und des Managements der Gesellschaft verpflichtet, sich von den Werten und Grundsätzen des Kodex anleiten zu lassen, wenn sie die Ziele festlegen, die verfolgt werden sollen, wenn sie Investitionen vorschlagen und Projekte ausfĂźhren, sowie bei allen anderen Entscheidungen oder Handlungen, die mit der Verwaltung der Gesellschaft zusammenhängen; gleichermaĂen mĂźssen sich die FĂźhrungskräfte bei der konkreten AusfĂźhrung der Geschäftsleitungstätigkeiten an die gleichen Grundsätze halten. Dies sowohl betriebsintern, um den Zusammenhalt und den Sinn fĂźr gegenseitige Zusammenarbeit zu stärken, als auch gegenĂźber Drittpersonen, die mit der Gesellschaft in Kontakt kommen.
Die Beschäftigten und Mitarbeiter der Gesellschaft, sowie die Partner bei Geschäftsbeziehungen und all jene, die direkt oder indirekt mit Frette stabile oder vorĂźbergehende Beziehungen und Verbindungen eingehen oder auf irgendeine Weise an der Verfolgung deren Ziele arbeiten, sind verpflichtet, ihr Verhalten an die Bestimmungen des Ethikkodex anzupassen.Â
Der Ethikkodex ist insbesondere ein Bestandteil des Arbeitsverhältnisses, und die Einhaltung seiner Vorschriften muss als wesentlicher Bestandteil der Pflichten der Beschäftigten von Frette betrachtet werden. Fßr die anderen Empfänger stellt die Einhaltung des Ethikkodex eine wesentliche Voraussetzung fßr den Aufbau und/oder die Fortsetzung eines beruflichen /Zusammenarbeitsverhältnisses mit Frette dar.
2. GRUNDSĂTZE UND WERTE VON FRETTE
Im Folgenden werden die ethischen Grundsätze und die grundlegenden Werte aufgefßhrt, an die sich Frette hält und an die sich alle Empfänger des Ethikkodex halten mßssen.
2.1 Einhaltung des Gesetzes
Frette erkennt die Einhaltung der Gesetze, der Regelungen und im Allgemeinen der in allen geografischen Bereichen, in denen die Firma tätig ist, geltenden Vorschriften als unerlässlichen Grundsatz an.
2.2 Ehrlichkeit und Korrektheit. Fairer Wettbewerb
Die Beziehungen mit den Stakeholdern der Gesellschaft, sämtliche durchgefßhrten Tätigkeiten und Vorgänge und im Allgemeinen das Verhalten, das bei der Erbringung der Tätigkeiten der Gesellschaft zutage gelegt wird, muss auf den Grundsätzen der Korrektheit, Transparenz, Ehrlichkeit, Zusammenarbeit, Loyalität und des Respekts voreinander basieren.
Ehrlichkeit ist der wesentliche Grundsatz fßr alle Tätigkeiten der Gesellschaft und stellt ein Element dar, das bei der Betriebsverwaltung unerlässlich ist.
Gemäà den Vorschriften zum Schutz des Wettbewerbs verpflichtet sich Frette, sich an das Prinzip des korrekten und fairen Wettbewerbs zwischen Unternehmen beim Erreichen der jeweiligen Ziele zu halten.
2.3 Zentrale Stellung des Menschen
Frette fÜrdert die Achtung vor der kÜrperlichen Unversehrtheit und der kulturellen Identität der Person und begßnstigt die persÜnliche und berufliche Entwicklung des Personals.
Forderungen oder Drohungen, die Menschen zu VerstĂśĂen gegen das Gesetz und den Ethikkodex oder zu Verhaltensweisen verleiten sollen, die gegen die moralischen und persĂśnlichen Ăberzeugungen und Vorlieben eines jeden einzelnen verstoĂen, werden nicht toleriert.
Frette versichert sich, dass bei allen ihren Tätigkeiten die geltenden Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften eingehalten werden und garantiert Arbeitsbedingungen, bei denen die individuelle Wßrde beachtet wird.
Frette fÜrdert und respektiert die Menschenrechte gemäà der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO.
2.4 Keine Diskriminierung
Frette verpflichtet sich, jede Diskriminierung wegen Alter, Geschlecht, Sexualität, Gesundheitszustand, Volksgruppe, Nationalität, politischen Anschauungen und religiĂśsen Ăberzeugungen bei allen Entscheidungen zu vermeiden, die die Beziehungen mit ihren Stakeholdern beeinflussen.
Das Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist durch Achtung der Person und WĂźrde sowie der physischen und psychischen Integrität der Kolleginnen und Kollegen wie der Nutzerinnen und Nutzer geprägt. Die Beschäftigten haben sich jeder willkĂźrlichen Handlung zu enthalten, die negative Folgen fĂźr Kolleginnen oder Kollegen oder deren Diskriminierung zur Folge hätte, gleich ob jene Diskriminierung aufgrund des Geschlechts der betreffenden Person erfolgte oder auf Grundlage deren Nationalität, ethnischen Herkunft, Sprache, Religion, ihres Glaubens, ihrer allgemeinen oder politischen Ansichten, ihrer ZugehĂśrigkeit zu einer nationalen Minderheit, einer Behinderung, sozialen oder gesundheitlichen Einschränkung oder besonderen Verletzlichkeit jener Person, ihres Alters oder ihrer sexuellen Orientierung. Die Beschäftigten unterlassen jegliches unangebrachte Verhalten, das heiĂt sie unterlassen es, die Person, WĂźrde oder physische oder psychischen Integrität anderer durch Verhaltensweisen, Worte, schriftliche ĂuĂerungen, Gesten oder absichtliche Handlungen zu verletzen. Die Leitung der Frette sorgt im Rahmen der ihr zur VerfĂźgung stehenden Mittel fĂźr ein angenehmes Betriebsklima, das die Zusammenarbeit der Beschäftigten untereinander und mit unseren Geschäftspartnern auf eine vertrauens- und respektvolle Grundlage stellt, und ergreift Initiativen zur FĂśrderung des Austauschs von Informationen, der Inklusion und der Wertschätzung von Diversität im Hinblick auf Geschlecht, Alter und Lebensumstände..
2.5 Transparenz und Vollständigkeit der Informationen, Vertrauen und Zusammenarbeit
Frette verpflichtet sich, alle Stakeholder Ăźber die zu diesem Zweck beauftragten Funktionen auf klare und transparente Weise Ăźber ihre Situation und den Verlauf der Firma zu unterrichten, ohne eine Interessensgruppe oder eine Einzelperson dabei zu begĂźnstigen.
Die Beziehungen mit den Stakeholdern auf allen Ebenen mßssen auf Kriterien und Verhaltensweisen gestßtzt sein, die auf Loyalität, Ehrlichkeit, Zusammenarbeit und gegenseitigem Respekt ßber einen konstanten und transparenten Dialog basieren, in dem Bewusstsein, dass dies der einzige Weg ist, um die Fortsetzung der Beziehungen zum beiderseitigen Vorteil und ein nachhaltiges Wachstum des geschaffenen Werts zu gewährleisten.
Die Ăberzeugung, in irgendeiner Weise zum Vorteil der Firma zu handeln, stellt keine Rechtfertigung von Verhaltensweisen dar, die den oben genannten Grundsätzen widersprechen. Alle Personen, die bei Frette arbeiten, ohne Unterscheidung und ohne Ausnahme, setzen sich daher dafĂźr ein, dass diese Grundsätze im Rahmen ihrer Funktionen und ihrer Verantwortungsbereiche eingehalten werden und veranlassen andere zu deren Einhaltung. Diese Pflicht erfordert es, dass auch die Personen, mit denen Frette aus irgendeinem Grund Beziehungen oder Verhältnisse pflegt, letzterer gegenĂźber mit Regeln und Modalitäten auftreten, die durch die gleichen Werte inspiriert werden.
2.6 Korruptionsbekämpfung
Frette hält sich an die innerstaatlichen und internationalen Vorschriften fĂźr KorruptionsverhĂźtung und âbekämpfung.
Frette kämpft offen gegen alle Korruptionspraktiken, die den Erhalt unrechtmäĂiger Vorteile sowohl von Ăśffentlichen als auch von Privatpersonen zum Ziel haben.
Das Verhalten der Beschäftigten am Arbeitsplatz ist mit den Erfordernissen des Umweltschutzes vereinbar und trägt aktiv zur Erreichung der Reduktionsziele im Hinblick auf den Energie-, Wasser- und allgemeinen Materialverbrauch, des Ziels der sparsamen Verwendung der Betriebsmittel und des Ziels der Vermeidung und des Recyclings von Abfällen bei. Die Beschäftigten gehen sorgsam, bestimmungsgemäà und achtsam mit den Gerätschaften, dem Material, den Ausrßstungsgegenständen und technischen Instrumenten und allgemein mit jeglichen seitens der Gesellschaft bereitgestellten Ressourcen um. Alle Vorgesetzten legen in Bezug auf ihren jeweiligen Verantwortungsbereich und je nach Verantwortlichkeit der einzelnen Beschäftigten geeignete Verhaltensleitlinien im Hinblick auf den erwarteten Beitrag zur Erreichung der Ziele der Einsparung von Energie, Wasser und Verbrauchsmaterialien und der Abfalltrennung fest.
2.7 Engagement fĂźr den Umweltschutz
Frette ist sich bewusst, dass ihre Zukunft vom Schutz und von der Achtung der natßrlichen Ressourcen abhängt.
Frette handhabt Risiken fßr die Umwelt durch die strikte Einhaltung der anwendbaren Vorschriften und verpflichtet sich, ihre Vorgänge ständig zu verbessern, um die Umweltauswirkung ihrer Tätigkeiten auf das Mindestmaà zu reduzieren.
Frette arbeitet mit Lieferanten zusammen, die sich mit gleichem Engagement fĂźr den Umweltschutz einsetzen und ihrerseits darum bemĂźhen, die Umweltauswirkung ihrer Produkte und Dienste zu minimieren.
3. VERHALTENSKRITERIEN UND -NORMEN
DarĂźber hinaus sind die Verhaltenskriterien und ânormen aufgefĂźhrt, die bei der Erbringung der Tätigkeiten der Gesellschaft eingehalten und ausgefĂźhrt werden mĂźssen, um das Risiko abzuwenden, dass widerrechtliches oder ganz einfach nicht ethisches Benehmen zutage gelegt wird.
3.1 Beziehungen mit den Gesellschaftern und Corporate Governance
Das Ziel von Frette ist die Schaffung von Wert fßr die Gesellschafter. Daher werden die Voraussetzungen geschaffen, damit deren Beteiligung an den ihnen zustehenden Entscheidungen bewusst erfolgt, wobei die Gleichberechtigung und Vollständigkeit der Informationen und der Schutz ihres Interesses gefÜrdert wird.
Das von Frette angewendete Corporate Governance-System entspricht den gesetzlichen Vorgaben und hat hauptsächlich folgende Zwecke:
3.2 Menschliche Ressourcen
Die menschlichen Ressourcen sind ein fßr die Existenz der Firma unerlässliches Element und ein kritischer Faktor fßr den erfolgreichen Wettbewerb auf dem Markt. Ehrlichkeit, Loyalität, Fähigkeit, Professionalität, Seriosität, technische Vorbereitung und Hingabe des Personals fallen daher unter jene Voraussetzungen, die entscheidend fßr das Erreichen der Gesellschaftsziele sind. Dies sind auch die Eigenschaften, die die Firma Frette von ihren Geschäftsfßhrern, Beschäftigten und verschiedenen Mitarbeitern verlangt.
Daher wird die Handhabung der Berufs- und Zusammenarbeitsbeziehungen durch die Beachtung der Arbeitnehmerrechte und die volle Wertschätzung ihres Beitrags im Hinblick darauf angeleitet, dass deren Entwicklung und berufliches Wachstum begßnstigt werden sollen.
Die Beschäftigten erfĂźllen ihre Aufgaben wirtschaftlich, effizient und effektiv. Bei der Erledigung der Verwaltungsaufgaben der Gesellschaft sind deren Betriebsmittel so einzusetzen, dass die Kosten und der Energieverbrauch eingedämmt, die Ăśkologische Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet und die Qualität der Arbeitsergebnisse gleichwohl ohne EinbuĂen sichergestellt werden.
Frette verpflichtet sich ßberdies, eine Kultur der Sicherheit zu festigen und zu verbreiten, indem ein Risikobewusstsein entwickelt und ein verantwortliches Verhalten seitens aller Beschäftigten und Mitarbeiter gefÜrdert wird, damit sie gesund bleiben und die Sicherheit gewahrt wird.
Von allen Beschäftigten und Mitarbeitern der Gesellschaft wird Engagement fĂźr loyales Handeln verlangt, damit die mit dem Arbeitsvertrag Ăźbernommenen Pflichten und die Bestimmungen aus diesem Ethikkodex eingehalten werden, indem die vorgegebenen Leistungen und die Einhaltung der gegenĂźber der Gesellschaft Ăźbernommenen Verpflichtungen gewährleistet werden. Um zur Entwicklung der Unternehmensziele beizutragen und sicherzustellen, dass diese Ziele von allen unter Beachtung der ethischen Grundsätze und der Werte von Frette verfolgt werden, ist die Betriebspolitik dahingehend ausgerichtet, dass jeder Beschäftigte, Berater und Mitarbeiter nach den oberhalb angefĂźhrten Werten und Merkmalen ausgewählt wird. Bei der Auswahl â die unter Beachtung der Gleichberechtigung und ohne Diskriminierung bezĂźglich der Privatsphäre und der Ansichten der Kandidaten erfolgt â arbeitet Frette daran, dass das neue Personal den Berufsbildern entspricht, die auch tatsächlich fĂźr die BedĂźrfnisse der Firma notwendig sind, wobei jede Art von Bevorzugungen und BegĂźnstigungen vermieden wird.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, im Zuge des Personalauswahl- und âeinstellungsprozesses gemäà den einschlägigen Vorschriften kein Arbeitsverhältnis mit Personen einzugehen oder aufrechtzuerhalten, die keine Aufenthaltsgenehmigung haben oder eine annullierte, widerrufene oder abgelaufene Aufenthaltsgenehmigung, fĂźr die innerhalb der gesetzlichen Fristen keine Verlängerung beantragt wurde.
3.3 Beziehungen mit Kunden und Verbrauchern
Der Verhaltensstil gegenßber der Kundschaft basiert auf Bereitschaft, Respekt und HÜflichkeit im Rahmen eines Zusammenarbeitsverhältnisses und hÜchster Professionalität. Die Gesellschaft verpflichtet sich, ihre Kunden nicht willkßrlich zu diskriminieren, erstklassige Produkte und Dienste bereitzustellen, die den vernßnftigen Erwartungen der Kunden gerecht werden und deren Sicherheit und Unversehrtheit schßtzen, sowie dass sie sich bei den Werbe- und geschäftlichen sowie allen anderen Mitteilungen an die Wahrheit hält. Ausdrßcklich verboten sind insbesondere Promotion-Initiativen, die Kunden und Verbraucher zu einer falschen Wahrnehmung der Produkte der Gesellschaft verleiten kÜnnten.
3.4 Beziehungen mit Drittpersonen
Frette verpflichtet sich, mit ihren Ansprechpartnern (Lieferanten, Vertreiber, Agenten, Auftragnehmer usw.) Beziehungen zu fßhren, die auf Gerechtigkeit und Loyalität basieren.
Es ist verboten, von GeschäftsfĂźhrern, Generaldirektoren, FĂźhrungskräften, die fĂźr die Abfassung von Buchungsdokumenten der Gesellschaft zuständig sind, Aufsichtsratsmitgliedern, Liquidatoren oder Personen, die der Leitung oder Aufsicht letzterer unterstellt sind, die zur Gesellschaft gehĂśren bzw. von privaten Einrichtungen, Agenten, Franchisenehmern, Handelspartnern, Bescheinigungsbefugten, Beratern, Dienstleistern und Lieferanten im Allgemeinen Geld, Geschenke oder sonstige GĂźter anzunehmen, diesen anzubieten oder zu geben oder zu versprechen, damit eine Handlung unter Verletzung der Pflichten, die zu ihrem Amt gehĂśren, oder der Treuepflichten vorgenommen oder unterlassen wird. Â
Frette verlangt von ihren Lieferanten, sich an die Grundsätze aus dem âFrette Global Standard for Suppliersâ zu halten, die unerlässliche Werte des Betriebs im Sozial-, Umwelt- und operativen Bereich darstellen, und fĂśrdert die Einhaltung dieser Grundsätze, indem bei letzteren PrĂźfungen durchgefĂźhrt werden. Die Einkaufsprozesse basieren auf der Suche nach dem maximalen Wettbewerbsvorteil, auf der Gewährung der Gleichberechtigung fĂźr jeden Lieferanten, auf Loyalität und Unparteilichkeit. Die Auswahl der Lieferanten und die Festlegung der Einkaufsbedingungen stĂźtzen sich auf eine objektive Bewertung von Qualität, Preis und der Fähigkeit, Dienste mit angemessenem Niveau zu liefern und zu garantieren.
Wenn ein Beschäftigter Geschenke oder anderweitige Vorteile erhält, die nicht direkt einer normalen HĂśflichkeitsbeziehung zugeschrieben werden kĂśnnen, dann muss er sämtliche zweckmäĂigen Initiativen ergreifen, um dieses Geschenk oder den anderweitigen Vorteil abzulehnen und seinen direkten Vorgesetzten in Kenntnis setzen.
3.5 Konzerninterne Beziehungen
Die Beziehungen zwischen den Gesellschaften des Frette-Konzerns basieren auf den Grundsätzen der Wahrheitstreue, Loyalität, Korrektheit, Vollständigkeit, Klarheit, Transparenz und Vorsicht unter Beachtung der Autonomie jeder Gesellschaft und der spezifischen Tätigkeitsbereiche.
3.6 Beziehungen mit der Ăśffentlichen Hand
Die Beziehungen mit der Ăśffentlichen Hand mĂźssen immer klar, transparent und korrekt sowie durch die Beachtung der Bestimmungen von Gesetzen und Regelungen geprägt sein. Diese Beziehungen werden Ăźberdies ausschlieĂlich Ăźber autorisierte Referenten gefĂźhrt, innerhalb der Grenzen der ihnen zugewiesenen Befugnisse oder im Rahmen bzw. innerhalb der Grenzen ihrer eigenen Rolle und ihres Haftungsbereichs.
Die Gesellschaft verbietet allen, die in ihrem Interesse, Namen und Auftrag tätig sind â auch nur indirekt â Geld, Geschenke, GĂźter, Dienste, Leistungen oder BegĂźnstigungen, die nicht fällig sind (auch was AnstellungsmĂśglichkeiten betrifft) im Rahmen der Beziehungen mit Ăśffentlichen Beamten und/oder Beauftragten des Ăśffentlichen Dienstes anzunehmen, anzubieten, zu versprechen oder zu fordern, um deren Entscheidungen zu beeinflussen und eine vorteilhaftere Behandlung oder Leistungen zu erhalten, die nicht fällig sind, oder fĂźr irgendwelche anderen Zwecke. Diese Vorgaben kĂśnnen nicht umgangen werden, indem auf unterschiedliche Formen von Beiträgen zurĂźckgegriffen wird, die in Form von Sponsoring, Aufträgen und Beratungen und/oder Werbung die gleichen verbotenen Zwecke verfolgen.
3.7 Beziehungen mit den AufsichtsbehĂśrden
Die Gesellschaft verpflichtet sich zur vollumfänglichen und gewissenhaften Beachtung aller Vorgaben der AufsichtsbehÜrden zur Einhaltung der auf die Gesellschaft anwendbaren Vorschriften, sowie zur Ausrichtung der Beziehungen mit den oben genannten BehÜrden auf maximale Zusammenarbeit und Transparenz.
Die Gesellschaft verpflichtet sich, Situationen zu vermeiden, in denen es zu Interessenskonflikten mit den Beschäftigten der AufsichtsbehÜrden und ihren Familienmitgliedern kommt.
Alle Empfänger sind bei den Beziehungen mit den AufsichtsbehÜrden wie folgt verpflichtet:
3.8 Beziehungen mit der JustizbehĂśrde
Die Gesellschaft gewährleistet und fÜrdert korrekte und transparente Beziehungen mit der JustizbehÜrde, die im Zeichen der Zusammenarbeit stehen.
Es ist verboten, auf die Person, die zur Abgabe von Erklärungen vor der JustizbehÜrde berufen ist, Druck auszußben, um sie zu veranlassen, keine Erklärungen oder falsche Erklärungen abzugeben.
3.9 Beziehungen mit politischen Parteien, Gewerkschaftsorganisationen und sonstigen Verbänden
Frette verbietet die Ausschßttung direkter oder indirekter Beiträge beliebiger Art an politische Parteien, Gewerkschaften oder kulturelle bzw. karitative Organisationen in dem Versuch, sich materielle, geschäftliche oder persÜnliche Vorteile zu verschaffen oder aufrechtzuerhalten.
3.10 Buchungsaufzeichnungen
Sämtliche durchgefßhrten Transaktionen und Geschäfte mßssen entsprechend verbucht werden und es muss mÜglich sein, den Entscheidungs-, Autorisierungs- und Abwicklungsprozess zu ßberprßfen. Fßr jedes Geschäft mßssen geeignete Unterlagen zur Bestätigung vorhanden sein, die die Merkmale und Begrßndungen des Geschäfts bescheinigen, damit jederzeit Kontrollen durchgefßhrt werden kÜnnen und damit belegt ist, wer das Geschäft genehmigt, durchgefßhrt, aufgezeichnet und ßberprßft hat.
3.11 Vertraulichkeit der Informationen und Schutz der personenbezogenen Daten
Frette gewährleistet die Vertraulichkeit der in ihrem Besitz befindlichen Informationen, sowie die Einhaltung der Vorschriften in Sachen Schutz personenbezogener Daten.
Frette verpflichtet sich zur Garantie, dass die erhobenen personenbezogenen Informationen gemäà den Bedingungen laut Vorschrift entsprechend geschĂźtzt werden und vermeidet die unsachgemäĂe oder nicht autorisierte Verwendung zum Schutz der WĂźrde, des Image und der Vertraulichkeit jeder Person.
Die Verarbeitung der personenbezogenen Angaben erfolgt auf rechtmäĂige und korrekte Weise. In diesem Zusammenhang stellt Frette den Personen, von denen personenbezogene Daten verlangt werden, Informationen zur VerfĂźgung, die sich unter anderem auf die Art der erhobenen Informationen, auf die Zwecke der Verarbeitung, auf die Personen, die Zugang zu diesen Informationen haben kĂśnnen, und auf die Modalitäten beziehen, wie man sich mit der Firma in Verbindung setzen kann.
Jede Information, von der aufgrund des Auftrags oder der Funktion innerhalb der Firma Kenntnis erlangt wurde, muss vertraulich bleiben. Die Empfänger
3.12 Schutz des geistigen und gewerblichen VermĂśgens
Die Gesellschaft fÜrdert und investiert in Forschungs- und Innovationstätigkeiten fßr ihr geistiges und gewerbliches VermÜgen und schßtzt es. Sie achtet ihrerseits das geistige und gewerbliche Eigentum Dritter.
Die Gesellschaft verlangt von allen Empfängern im Rahmen ihrer Funktionen und Verantwortung, dem Respekt und dem Schutz des geistigen und gewerblichen VermÜgens besondere Aufmerksamkeit zu schenken und sich dessen Verwendung zu persÜnlichen Zwecken zu enthalten, sowie Dritten dessen Verwendung ohne Genehmigung der Gesellschaft zu verweigern.
Die Empfänger mßssen auch jede Verletzung des geistigen und gewerblichen VermÜgens Dritter verhßten, indem vor der Verwendung von Drittgßtern und gemeinsam mit den zuständigen Abteilungen des Betriebs ßberprßft wird, ob alle Rechte, Lizenzen und Genehmigungen vorhanden sind, die gemäà den anwendbaren innerstaatlichen oder internationalen Vorschriften erforderlich sind.
3.13 VerhĂźtung von Interessenskonflikten
Frette versucht bei ihrer Tätigkeit Situationen zu vermeiden, bei denen die in die Transaktionen verwickelten Personen im Konflikt mit den Interessen der Gesellschaften stehen oder dies den Anschein hat.
Beispielsweise liegt in folgenden Fällen ein Interessenskonflikt vor (Aufzählung unvollständig):
Das Auftreten von Situationen mit Interessenskonflikten steht nicht nur im Gegensatz zu den gesetzlichen Vorschriften und den im Ethikkodex festgelegten Grundsätzen, es ist auch schädlich fßr das Image und die Integrität der Firma.
Die Empfänger des Ethikkodex mßssen alle Situationen vermeiden und sich jeglicher Tätigkeit enthalten, bei denen persÜnliches Interesse den Interessen der Firma entgegengesetzt wird oder die die Fähigkeit beeinträchtigen und behindern kÜnnten, auf unparteiische und objektive Weise Entscheidungen im Interesse des Unternehmens zu treffen. Allgemeiner gesagt mßssen die Empfänger bei ihren Beziehungen mit Dritten korrekt und transparent handeln. Es ist ausdrßcklich verboten, auf widerrechtliche Begßnstigungen, heimliche Abstimmungen oder die Einforderung persÜnlicher Vorteile fßr sich selbst oder andere zurßckzugreifen.
3.14 Verbot von Geldwäschetätigkeiten
Die Gesellschaft hält die Vorschriften zur Verhßtung von Geldwäsche, Hehlerei, Geldwäsche durch den Straftäter selbst und Finanzierung krimineller Tätigkeiten strikt ein und gewährleistet die Einhaltung der Bestimmungen der zuständigen BehÜrden.
Frette verweigert ausdrßcklich sämtliche Beziehungen mit Vertragspartnern, die mÜglicherweise in kriminelle Tätigkeiten aller Art verwickelt sind, mit besonderer Bezugnahme auf die Geldwäsche.
Zu diesem Zweck mßssen die Empfänger:
Es ist verboten, bei der Handhabung der FinanzflĂźsse UnregelmäĂigkeiten zu tolerieren, die gemäà der normalen beruflichen Sorgfalt Anlass zu Verdacht bezĂźglich der Legalität und OrdnungsmäĂigkeit der Herkunft des erhaltenen Geldes geben.
3.15 Zuwendungen und Sponsoring
Sponsoring und Zuwendungen fßr Gesellschaften oder Verbände, auch wenn diese nicht anerkannt sind, werden ordnungsgemäà autorisiert. Die betroffenen Vertragspartner werden eindeutig identifiziert, ebenso wie die Grßnde fßr die Zuwendungen; der Transfer der wirtschaftlichen Werte erfolgt auf eine Art und Weise, dass die Nachverfolgbarkeit auf der Basis geeigneter Unterlagen garantiert ist.
3.16 Verwendung der Informationstechnik
Die Gesellschaft darf in Person ihrer Facility Manager alle zur Sicherstellung der Sicherheit und des Schutzes ihrer IT-Systeme, Informationen und Daten notwendigen Ermittlungen und MaĂnahmen durchfĂźhren.
Bei jenen Ermittlungen sind Verfahrensvorschriften anzuwenden, die die GeschäftsfĂźhrung nach AnhĂśrung des RechnungsprĂźfungsausschusses und des Aufsichtsrates beschlieĂt. Im Fall der erlaubten Verwendung privater Elektronikgeräte erfolgt diese unter Beachtung sämtlicher VorsichtsmaĂnahmen, die von der Leitung zur Wahrung der Interessen des Unternehmens fĂźr nĂśtig erachtet werden.
Beschäftigte haften fĂźr den Inhalt der von ihnen versandten E-Mails. Die Beschäftigten haben die Vorschriften der Gesellschaft zur Unterzeichnung dienstlicher E-Mails einzuhalten. Jede ausgehende Nachricht muss den Beschäftigten oder die Beschäftigte, der oder die sie versandt hat, sowie die Geschäftsstelle angeben, bei der er oder sie erreichbar ist. Der oder die Beschäftigte darf die vom Unternehmen bereitgestellte Informationstechnik fĂźr persĂśnliche Angelegenheiten nutzen, sofern er oder sie sich dabei nicht vom Dienstort entfernt, die entsprechenden Zeiträume eng begrenzt sind und die Dienstaufgaben dadurch nicht vernachlässigt werden. In jedem Fall verboten ist auĂerdem die Verwendung der vom Unternehmen bereitgestellten Informationstechnik fĂźr andere als dienstliche oder darauf zurĂźckgehende Zwecke, sofern eine solche Verwendung geeignet erscheint, die Sicherheit oder den guten Ruf der Frette srl zu gefährden.
Das Versenden beleidigender, diskriminierender oder anderweitig Haftungsrisiken fĂźr Frette bedeutender E-Mails ist verboten, sowohl innerhalb des Unternehmens wie aus diesem heraus.
3.17 Nutzung von Informationsquellen und Social Media
Verfßgen Beschäftigte ßber Social-Media-Accounts, nutzen Sie diese in einer Weise, die verhindert, dass die von ihnen dort verÜffentlichten eigenen oder fremden Meinungen und Inhalte auf irgendeine Weise dem Unternehmen zugeschrieben werden oder dessen Ansehen oder Bild beschädigen kÜnnten.
In jedem Fall sind die Beschäftigten gehalten, sich sämtlicher Beiträge oder Kommentare zu enthalten, die das Ansehen, die Wßrde, oder das Bild der Gesellschaft oder ihrer Fßhrungskräfte oder Beschäftigten in irgendeiner Weise beschädigen kÜnnten.
AuĂerdem ist es den Beschäftigten verboten, Nachrichten, die sich direkt oder indirekt auf die Geschäftstätigkeit des Unternehmens beziehen, auf digitalen Plattformen Ăśffentlich zu kommentieren. .
Bei der Bewertung der Schwere von VerstĂśĂen gegen die Bestimmungen der Absätze 1, 2 und 3 ist wesentlich auch zu berĂźcksichtigen, inwiefern Beruf und Position des jeweiligen Beschäftigten auf der fraglichen sozialen Plattform rekonstruierbar oder gar ausdrĂźcklich angegeben sind.
Das Unternehmen darf fĂźr jede einzelne digitale Plattform eine je spezifische âSocial-Media-Richtlinieâ verabschieden, um die Bestimmungen dieses Artikels entsprechend zu spezifizieren.
Eine solche spezifische âSocial-Media-Richtlinieâ legt insbesondere fest, welche Verhaltensweisen je nach Position und Aufgabenbereich des jeweiligen Beschäftigten das Ansehen von Frette schädigen kĂśnnten..
Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt, ist es den Beschäftigten verboten, Unterlagen oder Schulungsmaterial oder Informationen, ßber die sie aufgrund ihrer Arbeit fßr Frette verfßgen, aus anderen als damit in Zusammenhang stehenden Grßnden offenzulegen oder zu verbreiten.
4. ANWENDUNG DES ETHIKKODEX
4.1 Abfassung und Verbreitung
Die Gesellschaft verpflichtet sich, den Ethikkodex unter den Empfängern durch eigene Kommunikationstätigkeit zu verbreiten.
Um zu gewährleisten, dass der Ethikkodex richtig verstanden wird, werden regelmäĂig Kommunikationsprogramme vorbereitet und abgewickelt, um die Kenntnis der ethischen Grundsätze und Vorschriften des Kodex zu fĂśrdern.
4.2 Meldungen
Alle Empfänger sind zur Einhaltung des Kodex sowie zur Meldung etwaiger Verhaltensweisen verpflichtet, die den darin enthaltenen Grundsätzen und Regeln nicht entsprechen.
Beschäftigte kĂśnnen Meldungen von VerstĂśĂen oder Anfragen um Erläuterungen zur Auslegung des Kodex an den Leiter ihrer Struktur oder an die Personalabteilung richten, und zwar per E-Mail oder Ăźber die verschiedenen hierzu befähigten Kanäle, die von der Gesellschaft bekanntgegeben werden.
Dieser Kodex ist auch ein Bestandteil des Organisationsmodells, das die Gesellschaft gemäà gesetzesvertr. Dekr. Nr. 231/2001 anwendet. Die Gesellschaft hat die im Folgenden näher dargelegten Kanäle aktiviert, um nicht nur dem Spitzenmanagement und den untergeordneten Abteilungen, sondern auch den Mitgliedern der Gesellschaftsorgane, Lieferanten und Mitarbeitern die Vorlage detaillierter Meldungen widerrechtlicher Verhaltensweisen (die auch nur abstrakt betrachtet zu einer eventuellen Verwaltungshaftung der Gesellschaft im Sinne des gesetzesvertr. Dekr. 231/2001 fĂźhren kĂśnnen und auf präzisen und Ăźbereinstimmenden faktischen Elementen basieren) zum Schutz der Integrität des Unternehmens zu ermĂśglichen, oder Meldungen von VerstĂśĂen gegen das Organisations- und Verwaltungsmodell, von denen sie im Zuge ihrer Funktionen und/oder Tätigkeiten Kenntnis erlangt haben.
Die Meldungen mĂźssen schriftlich (anonym) in einer der folgenden Formen an das Aufsichtsorgan gerichtet werden:
Ungeachtet, welchen Kommunikationskanal der Meldungserstatter verwendet, die Gesellschaft verpflichtet sich, gemäà den geltenden gesetzlichen Bestimmungen jede erhaltene Meldung vertraulich zu behandeln, sie geheim zu halten und die Anonymität des Anzeigeerstatters zu wahren sowie zu garantieren, dass er keiner Form von Vergeltung ausgesetzt wird.
4.3 Sanktionsbestimmungen
Die Einhaltung der Vorschriften aus dem Ethikkodex muss als wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten der Beschäftigten betrachtet werden. VerstĂśĂe gegen die Vorschriften des Ethikkodex kĂśnnen eine NichterfĂźllung der primären Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis oder ein Disziplinarvergehen darstellen, mit sämtlichen gesetzlichen Folgen auch in Bezug auf die Bewahrung des Arbeitsverhältnisses, und kĂśnnen den Ersatz fĂźr die daraus entstehenden Schäden nach sich ziehen.
Die Einhaltung der Vorschriften aus dem Ethikkodex muss als wesentlicher Bestandteil der Vertragspflichten nicht angestellter Mitarbeiter und/oder von Personen, die Geschäftsbeziehungen mit Frette unterhalten, betrachtet werden. VerstĂśĂe gegen die Vorschriften des Ethikkodex kĂśnnen eine NichterfĂźllung der Vertragspflichten darstellen, mit sämtlichen gesetzlichen Folgen auch in Bezug auf die VertragsauflĂśsung und/oder die Auftragsaufhebung, und kĂśnnen den Ersatz fĂźr die daraus entstehenden Schäden nach sich ziehen.
Frette verpflichtet sich, Sanktionen vorzusehen und diese konsequent, unparteiisch und einheitlich zu ahnden, und zwar proportional zu den jeweiligen VerstĂśĂen gegen den Kodex und gemäà den geltenden Bestimmungen zur Regelung der Arbeitsverhältnisse.
5. VERABSCHIEDUNG UND ĂBERARBEITUNG DES KODEX
Der vorliegende Ethikkodex, der mit der betrieblichen Praxis Ăźbereinstimmt, wird vom Verwaltungsrat von Frette verabschiedet.
Jede Ănderung und/oder Ergänzung wird vom Verwaltungsrat verabschiedet und unverzĂźglich an die Empfänger weitergeleitet.
* Deutsche Ăbersetzung des "Codice Etico" nur mit freundlicher Genehmigung. Im Falle von Abweichungen zwischen dieser Ăbersetzung und dem italienischen Text hat letzterer Vorrang